Verspätete Ankunft - Late Arrival
Studierende sollten spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit in Dortmund anwesend sein. Verspätete Ankungt ("Late Arrival”) bedeutet, dass Studierende erst nach Vorlesungsbeginn in Dortmund ankommen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema pünktlicher Studienbeginn und “Late Arrival Letter”.
Studienbeginn
Rechtzeitig zum Semesterstart in Deutschland
Für einen erfolgreichen Studienstart sollten Sie rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn vor Ort sein. Eine spätere Einschreibung ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, kann jedoch dazu führen, dass Sie wichtige Lehrveranstaltungen und Termine verpassen und Ihr Studium nicht ordnungsgemäß aufnehmen können.

Sie sind noch nicht eingeschrieben?
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid mit einer verlängerten Einschreibfrist erhalten haben, können Sie sich innerhalb dieser Frist einschreiben. Eine zusätzliche Bestätigung ist dafür nicht erforderlich. Nutzen Sie auch die Möglichkeit zur Einschreibung in das nächste Semester, sofern Sie eine semesterübergreifende Zulassung erhalten haben.
Wir empfehlen Ihnen, mit der Einschreibung zu warten, wenn Sie
- noch kein Visum haben oder
- nicht sicher sind, ob Sie rechtzeitig zum Semesterbeginn nach Deutschland einreisen können.
Was ist ein "Late Arrival Letter"?
Ein Late Arrival Letter ist ein offizielles Schreiben der Hochschule, das bestätigt, dass eine verspätete Anreise und Studienaufnahme unter bestimmten Umständen möglich sind. Das Schreiben kann beispielsweise zur Unterstützung eines Visumantrags oder als Nachweis gegenüber Behörden dienen.
Exmatrikulation
Solange Sie den Semesterbeitrag entrichten und über eine gültige Krankenversicherung in Deutschland verfügen, bleiben Sie immatrikuliert – unabhängig davon, ob Sie Lehrveranstaltungen belegen oder nicht. Auch wenn Sie nicht vor Ort sind, fallen weiterhin Krankenversicherungsbeiträge und der Semesterbeitrag an.
Zeitpunkt der Exmatrikulation
Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn:
Wenn Sie sich bis zum Freitag vor Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren, können Sie den Semesterbeitrag vollständig zurückerhalten. Alternativ können Sie auf eine Erstattung verzichten. In diesem Fall kann der bereits gezahlte Semesterbeitrag bei einer späteren Wiedereinschreibung verrechnet werden. Bei einer Wiedereinschreibung im folgenden Semester beginnen Sie im ersten Fachsemester, da das vorherige Semester nicht als Fachsemester gezählt wird.
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Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn:
Das laufende Semester zählt als erstes Fachsemester. Bei einer Wiedereinschreibung im folgenden Semester beginnen Sie daher im zweiten Fachsemester. Der Anteil für das Semesterticket kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom AStA anteilig erstattet werden.
Rückerstattung Semesterbeitrag
Wenn Sie sich bis zum Freitag vor Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren, können Sie den Semesterbeitrag vollständig zurückerhalten. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Erstattung im Campusportal. Bei einer Exmatrikulation nach Beginn der Vorlesungszeit kann der Semesterbeitrag nur anteilig vom AStA erstattet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontaktieren Sie uns:
Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Per E-Mail: admission.inquiries@tu-dortmund.de // Wir prüfen keine Dokumente oder Abschlüsse im Voraus und können daher keine Aussagen zu Zugangs-/ Zulassungsmöglichkeiten tätigen.
Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Bei Fragen sind wir an den folgenden Tagen gerne telefonisch für Sie da:
- Dienstag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Sollten Sie uns nicht erreichen können, sind wir in einem Termin. Versuchen Sie es gern zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bei wichtigen Anliegen haben Sie die Möglichkeit, die Zoom-Sprechstunde zu nutzen oder einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Persönlich via Zoom: Zoom Sprechstunde (Meeting-ID: 946 3737 6331, Kenncode: 360707) // Am folgenden Tag sind wir ohne vorherige Terminvereinbarung über Zoom erreichbar:
- Montag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr












