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Was gilt es zu beachten?

Der deutsche Wohnungsmarkt

Eine passende Wohnung oder ein Zimmer zu finden, gehört zu den ersten wichtigen Schritten für Ihren erfolgreichen Start in Studium oder Forschung. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über den deutschen Wohnungsmarkt: welche Mietformen es gibt, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und worauf Sie bei Verträgen achten müssen. So können Sie gut vorbereitet in die Suche starten – und bei weiteren Fragen ist die Wohnraumberatung gern für Sie da.

AI generated -   Zeitstrahl der Wohnungssuche in sechs Schritten, zwei vor und vier nach der Anreise. 1. Vorbereiten, 3–6 Monate vorher: Budget realistisch planen, Bewerbungsmappe anlegen, Beratungstermin buchen. 2. Zwischenlösung, 1–3 Monate vorher: möbliert auf Zeit mieten und prüfen, ob eine Anmeldung dort möglich ist. Dann folgt die Anreise. 3. Suchen, ab Ankunft: Suchaufträge auf Portalen anlegen, schnell antworten, persönlich besichtigen. 4. Vertrag, nach der Zusage: Mietvertrag prüfen und erst nach der Unterschrift zahlen; die Kaution ist in drei Raten möglich. 5. Einziehen, am Einzugstag: Übergabeprotokoll mit Zählerständen erstellen und die Wohnungsgeberbestätigung mitnehmen. 6. Anmelden, innerhalb von zwei Wochen: Wohnsitz anmelden sowie Strom, Internet und Rundfunkbeitrag anmelden. Bitte Bildnachweis einfügen
Zeitstrahl der Wohnungssuche in sechs Schritten: Vorbereiten, Zwischenlösung, Anreise, Suchen, Vertrag, Einziehen und Anmelden innerhalb von zwei Wochen.

Rechte und Pflichten

Aufnahme des historischen europäischen Stadtbildes mit Blick über Dächer, ein leicht bedeckter Himmel © Pexels User​/​Pexels

Als Mieter*in in Deutschland haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Dazu gehören unter anderem das sorgfältige Lesen des Mietvertrags vor Unterzeichnung, die Einhaltung der Mietvertragskonditionen, die pünktliche Zahlung der Miete sowie die Beachtung der Hausordnung. In Deutschland wird die Miete in der Regel monatlich gezahlt, meist zum Monatsanfang, per Überweisung auf das vom Vermieter angegebene Konto. Zusätzlich zur Grundmiete (Kaltmiete) fallen häufig Nebenkosten an, die entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung berechnet werden.

Falls Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag haben oder Unterstützung bei mietrechtlichen Problemen benötigen, verweisen wir Sie gerne an die entsprechenden Beratungsstellen!

Probleme mit Mietvertrag, Kaution & Co.

Bei konkreten mietrechtlichen Problemen wie Mietverträgen, Kautionsrückzahlung oder anderen Streitigkeiten empfehlen wir, sich an eine*n Anwält*in, die Verbraucherzentrale NRW oder im Falle einer Mitgliedschaft an den lokalen Mieterverein zu wenden. Mietervereine erheben in der Regel eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr, bieten umfassende Unterstützung bei mietrechtlichen Fragen, vertreten ihre Mitglieder gegenüber Vermieter*innen und helfen unter anderem bei der Prüfung von Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen.

AI generated -   Monatlich: Kaltmiete (KM, die reine Miete) plus Nebenkosten (NK, Heizung, Wasser, Müll, meist jährlich abgerechnet) ergeben die Warmmiete (WM). Dazu kommen Strom und Internet mit eigenen Verträgen sowie der Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung und nicht pro Person anfällt. Zusammen sind das Ihre tatsächlichen monatlichen Wohnkosten. Einmalig beim Einzug: die Kaution (KT) von höchstens drei Kaltmieten, zahlbar in drei Raten – zu Mietbeginn, einen und zwei Monate später. Ratenzahlung ist Ihr Recht nach § 551 BGB. Zahlen Sie erst nach der Vertragsunterschrift; die Kaution bekommen Sie nach Auszug und Abrechnung zurück. Bitte Bildnachweis einfügen
Schema der Wohnkosten: Kaltmiete plus Nebenkosten ergeben die Warmmiete, dazu kommen Strom, Internet und Rundfunkbeitrag. Beim Einzug fällt einmalig die Kaution von höchstens drei Kaltmieten an, zahlbar in drei Raten.

Kaution

In Deutschland ist es üblich, dass Vermieter vor Einzug eine Mietkaution verlangen. Diese dient als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen. Die Höhe der Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Mieter haben das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

Die fristgerechte Zahlung der Kaution ist verpflichtend. Falls die Kaution nicht gezahlt wird, kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung des Mietvertrags aussprechen. Internationale Forschende und Studierende sollten daher sicherstellen, dass sie die Kaution fristgerecht entrichten oder gegebenenfalls mit dem Vermieter über mögliche Alternativen sprechen.

In Deutschland darf die Kaution nicht mit der letzten Mietzahlung verrechnet werden, sondern bleibt bis zur ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung wird die Kaution in der Regel innerhalb von sechs Monaten zurückerstattet, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen vorliegen. Falls der Vermieter Schäden an der Wohnung feststellt oder noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen vorliegen, kann er einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis diese geklärt sind. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug gemeinsam mit dem Vermieter in einem Übergabeprotokoll festzuhalte

Andere Kosten

In Deutschland deckt die Miete in vielen Fällen nur die Nutzung der Wohnung ab. Verträge für Strom, Internet und ggf. Gas müssen häufig separat abgeschlossen werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um diese Dienstleistungen zu kümmern. Tipps dazu kann man oft vom Vormieter erhalten, insbesondere wenn man in eine bereits genutzte Wohnung zieht.

Alle in Deutschland gemeldeten Haushalte sind verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ein Fernseh- oder Radiogerät nutzen. Nach dem Einzug sollte man sich daher unter www.rundfunkbeitrag.de anmelden, um mögliche Nachzahlungen oder Mahngebühren zu vermeiden.

Kündigungsfristen

  • Für Mieter: In der Regel drei Monate zum Monatsende
  • Für Vermieter: Kündigung ist nur mit berechtigtem Grund möglich, z. B. Eigenbedarf.

Kündigungsgrund

Frist

Eigenbedarf der vermietenden Person 3 - 9 Monate (Je nach Mietdauer)
Vertragsverletzung Im Einzefall fristlos möglich
Kündigung durch Mieter*in In der Regel 3 Monate zum Monatsende

Private Wohnungsangebote

Der private Wohnungsmarkt bietet die größte Vielfalt, von Einzelzimmern in Wohngemeinschaften (WGs) bis hin zu ganzen Wohnungen oder Häusern. Plattformen wie Immobilienscout24, WG-Gesucht oder lokale Maklerbüros können Ihnen bei der Suche nach Angeboten helfen. Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Anbieter lediglich Beispiele sind und die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Private Vermietungen sind oft mit höheren Preisen und zusätzlichen Kosten wie höheren Kautionen verbunden. Seien Sie auf Konkurrenz gefasst, vor allem bei zentral gelegenen oder preisgünstigen Objekten.

Städtische und gemeinnützige Wohnungsanbieter

In Dortmund gibt es verschiedene städtische Wohnungsanbieter, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Dazu gehören:

  • Spar- und Bauverein Wohnungsgesellschaft (Tel.: 0231 182030, Webseite)
  • DoGeWo - Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (Tel.: 0231 10830 Webseite)
  • Stadt Dortmund – Amt für Wohnen – Wohnraumversorgung (Tel.: 0231 50 16200, Webseite)
  • Vivawest Wohnen GmbH (Tel.: 0231 396930, Webseite)
  • LEG Wohnen NRW GmbH (Tel.: 0231 41902134, Webseite)
  • GWS-Wohnen (Tel.: 0231 9413140, Webseite)
  • GWG Hombruch-BaropDortmund (Tel.: 0231 7920510, Webseite)
  • Julius Ewald Schmitt Grundstücksgesellschaft (Tel.: 0231 2269950, Webseite)

Weitere Optionen für Wohnraum

Neben klassischen Mietwohnungen gibt es alternative Optionen: Für Forschende möblierte Appartments etc.

  • Mitwohnzentrale (Home Company) (Tel.: 0231 19445, Webseite)
  • AStA-Wohnungsbörse: Eine Plattform speziell für Studierende.

Hinweis: Die hier aufgeführten Wohnungsangebote dienen ausschließlich als beispielhafte Auswahl. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung oder Bevorzugung der genannten Optionen dar. Bitte prüfen Sie jedes Angebot eigenständig auf Aktualität und Eignung.

Online-Portale für die Wohnungssuche

Hinweis: Die hier aufgeführten Portale dienen ausschließlich als beispielhafte Auswahl. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung oder Bevorzugung der genannten Optionen dar. Bitte prüfen Sie jedes Angebot eigenständig auf Aktualität und Eignung.

Kurzfristige Unterkünfte

Für die Übergangszeit oder im Falle dessen, dass Sie vor Ihrer Anreise keine Unterkunft gefunden haben, können Jugendherbergen, Hostels oder Airbnb eine Lösung sein. Beachten Sie jedoch, dass diese Möglichkeiten in der Regel keine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und Sie sich somit mit einer temporären Unterkunft nicht beim Amt für Migration anmelden können.

Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten können Sie auch auf Plattformen wie wg-gesucht.de nach teureren Unterkünften suchen. Diese Websites bieten eine breite Palette von Optionen, von Mehrbettzimmern bis hin zu kompletten Wohnungen. Wenn Sie eine teurere, aber nicht vorübergehende Unterkunft gefunden haben, können Sie von dort aus ohne Zeitdruck wieder nach günstigeren Möglichkeiten suchen. Zu diesem Zweck empfehle ich auch einen Blick auf Das Zeitwohnportal, eine Plattform, die sich auf möbliertes Wohnen auf Zeit spezialisiert hat. Dies kann eine gute Lösung sein, um schnell eine Unterkunft zu finden, während Sie weiter nach einer langfristigen Wohnung suchen.

Meldefristen

Nach dem Einzug muss die Anmeldung bei der lokalen Ausländerbehörde innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Hierfür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung mit Angaben des Vermieters und Einzugsdatum

So schützen Sie sich vor Wohnungsbetrug

  1. Misstrauen bei „Schnäppchen-Angeboten”
    • Seien Sie vorsichtig, wenn die Miete deutlich unter dem Marktwert liegt – Betrüger*innen locken häufig mit besonders günstigen Preisen.
    • Beispiel: Ein möbliertes WG‑Zimmer für 200 € im Zentrum von Dortmund ist unrealistisch günstig und sollte Sie alarmieren.
       
  2. Persönliche Besichtigung vereinbaren
    • Bestehen Sie darauf, die Wohnung vor Vertragsabschluss vor Ort zu sehen. Fotos können bearbeitet oder aus anderen Inseraten gestohlen sein.
    • Tipp: Nehmen Sie notfalls eine Vertrauensperson mit, besonders wenn Sie neu in der Stadt sind.
       
  3. Keine Vorauszahlungen ohne Vertrag
    • Überweisen Sie niemals Kaution oder Miete, bevor Sie den Mietvertrag unterschrieben und die Schlüssel persönlich erhalten haben.
    • Seriöse Vermieter*innen fordern die Kaution in der Regel erst nach Übergabe und mit schriftlichem Beleg an (z. B. „Mietkautionsbürgschaft“ bei Banken).
       
  4. Mietvertrag sorgfältig prüfen
    • Lesen Sie jede Klausel aufmerksam, insbesondere zu Miethöhe, Nebenkosten und Kündigungsfristen.
    • Lassen Sie sich bei Unklarheiten den Vertrag gegebenenfalls auf Deutsch und Englisch aushändigen oder von einer Beratungsstelle durchsehen.
       
  5. Identität und Eigentumsverhältnisse verifizieren
    • Stellen Sie sicher, dass Sie die Identität des Vermieters überprüfen können und recherchieren Sie im Internet nach Informationen über den Vermieter oder die Vermietungsgesellschaft.
       
  6. Vertrauenswürdige Plattformen nutzen
    • Bevorzugen Sie etablierte Portale wie Immobilienscout24, Immowelt oder wg‑gesucht.de. Inserate auf reinen Social‑Media‑Seiten sind oft weniger geprüft.
    • Achten Sie auf verifizierte Anbieter*innen‑Profile und lückenlose Kontaktinformationen.
       
  7. Sichere Zahlungsmethoden wählen
    • Zahlen Sie Kaution und Miete per Überweisung auf ein deutsches Konto, nie bar im Voraus.
    • Vermeiden Sie Zahlungen per ungesicherten Apps oder an ausländische Konten ohne nachvollziehbare Eigentümer*innenangabe.

Gut zu wissen: Die meisten Vermieter*innen in Dortmund sind seriös und freuen sich über zuverlässige Mieter*innen. Ein gesundes Maß an Vorsicht hilft Ihnen, Betrug möglichst keine Chance zu geben. Viel Erfolg bei der Suche!

 

Wohnraumberatung

Sprechzeiten: Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr
E‑Mail: accommodation@tu‑dortmund.de
Persönliche Beratungstermine (30 Min.):
Termine sind montags (digital, 12:30–14:15 Uhr), donnerstags (Präsenz, 13:30–14:40 Uhr) und freitags (digital, 09:30–11:50 Uhr) verfügbar.
Terminbuchung: https://www.terminland.de/Internationales_TU-Dortmund/online/Wohnraumberatung/default.aspx

Wichtiger Hinweis: Die Wohnraumberatung dient Ihrer allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten mietrechtlichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale Dortmund, die Mieter*innenberatung des AStA der TU Dortmund oder ziehen Sie einen fachkundigen Rechtsanwält*in hinzu.