Stipendienprogramme und Studienfinanzierung
Studieren Sie an der TU Dortmund und benötigen Sie finanzielle Unterstützung? Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Studienfinanzierung sowie Informationen zu internen und externen Stipendienprogrammen und weiteren Anlaufstellen zum Thema Finanzierung für Geflüchtete.
Förderprogramm "NRWege ins Studium"
Die Clearingstelle für Geflüchtete des Referats Internationales kann im Rahmen des Programms „NRWege ins Studium – Unterstützung von Studierenden mit Fluchterfahrung an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ab 2023“, gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen, Studienstipendien für bedürftige Studierende der TU Dortmund mit Fluchthintergrund vergeben.
Die Stipendien können an Personen vergeben werden, die keine andere Möglichkeit zur ausreichenden Sicherung ihres Lebensunterhalts bzw. ihrer Studienfinanzierung haben und die die Voraussetzungen erfüllen.
Abhängig von den Studienleistungen und der finanziellen Ausgangslage der Bewerber*innen werden die Studienstipendien in Vollstipendien und Leistungsstipendien unterteilt.
Vollstipendien können, abhängig vom Einkommen, bis zu einer Höhe von 934€ monatlich vergeben werden. Bei BAföG-Bezug kann kein Vollstipendium sondern lediglich ein Leistungsstipendium vergeben werden.
Die Förderdauer liegt bei zwölf Monaten.
Bei überdurchschnittlichen Studienleistungen kann, abhängig vom Einkommen (inkl. BAföG), ein Leistungsstipendium vergeben werden. Die Höchstfördersumme beträgt 300€ monatlich.
Die Förderdauer liegt bei zwölf Monaten.
Fördervoraussetzungen
Die Studienstipendien können an Studierende mit Fluchthintergrund vergeben werden, die die folgendenden Voraussetzungen erfüllen:
- Immatrikulation in ein reguläres Studium an der TU Dortmund: Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ist einzureichen.
- Ein Fluchthintergrund muss vorliegen: Ein aktuell gültiges Aufenthaltsdokument (Vorder- und Rückseite), das einen Fluchthintergrund nachweist, oder ein Bescheid des BAMF ist einzureichen.
- Einreise nach Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre. *Ausnahmen möglich, wenn Personen bereits im Rahmen der Programme NRWege ins Studium oder Integra gefördert wurden (Stipendium, Sprachkurs oder Beratung) oder aus den folgenden Gründen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, persönliche Krankheitszeiten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn das auf Sie zutreffen sollte.
- Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland (keine Bildungsinländer): Dokumente der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ausländischer Schul- oder Studienabschluss) sind einzureichen.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Schriftliche Bestätigung, dass das Studium nicht auf andere Art (ausreichend) finanziert werden kann (im Antragsformular).
- BAföG-Bezug: Es muss nachgewiesen werden, dass BAföG beantragt wurde und der Antrag abgelehnt oder noch nicht bewilligt wurde. Wenn BAföG bezogen wird, muss der aktuelle BAföG-Bescheid eingereicht werden. Änderungen sind der Hochschule umgehend mitzuteilen.
- Motivationsschreiben: Vorlage eines Motivationsschreibens, in dem das Studieninteresse und die Unterstützungsnotwendigkeit dargelegt wird.
- Studienleistungen die einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lassen: Ein Nachweis über die erbrachten Studienleistungen (aktuelle Notenübersicht) ist einzureichen.
- Positives Gutachten durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer, bei einem Antrag ab dem 4. Fachsemester oder einem Anschlussstipendium.
- Bereitschaft, sich selbst ehrenamtlich im Sinne des Programms einzubringen, bei einem Anschlussstipendium.
- Bereitschaft, im Rahmen der Förderung die notwendigen eigenen Daten der Hochschule zur Verfügung zu stellen und Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen/Studien.
- Bereitschaft, Beratungsleistungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen.
- Ggf. Nachweis/Referenzschreiben über ehrenamtliches Engagement.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag für Studienstipendien sowie alle Nachweise und Dokumente müssen im Rahmen der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Sollten Sie ein Stipendium erhalten, ist spätestens zwei Monate nach Abschluss des Stipendiums ein Nachweis über die innerhalb der Stipendienzeit erbrachten Studienleistungen zu erbringen.
Bei einer Einbürgerung oder der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entfällt der Anspruch auf das Stipendium. Es kann kein Folgeantrag gestellt werden. Das Stipendium kann bis zum Ablauf der laufenden Förderphase gewährt werden.
Aktuell ist keine Bewerbung für ein Studienstipendium möglich. Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt vermutlich im Februar 2025. Sobald die konkreten Daten feststehen, finden Sie an dieser Stelle Informationen zum Bewerbungsablauf und zum Auswahlverfahren.
Bei weiterführenden Fragen, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle für Geflüchtete.
Studienfinanzierung für Geflüchtete
Studieninteressierte Personen sollten sich bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Gedanken zur Finanzierung des Studiums machen. Nach der Immatrikulation in ein Fachstudium erhalten Studierende keine Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Obwohl es in Nordrhein-Westfalen zum jetzigen Zeitpunkt keine Studiengebühren gibt, ist das Studium nicht kostenfrei. In jedem Semester müssen Studierende einen Semesterbeitrag bezahlen, der unter anderem für das Semesterticket, aber auch für die studentische Selbstverwaltung und andere Services genutzt wird.
Des Weiteren fallen Kosten für den Lebensunterhalt (Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.) an. Wir haben Ihnen eine Übersicht über Fördermöglichkeiten für geflüchtete Studierende während des Studiums zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich auf den weiterführenden Webseiten der einzelnen Anbieter und Träger über mögliche Bewerbungsfristen und Voraussetzungen für eine Förderung.
Auch Studierende mit Fluchthintergrund können unter Umständen einen Anspruch auf BAföG-Förderung haben. Wichtig ist hierbei entweder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive.
Geflüchtete, die lediglich geduldet sind, müssen sich bereits seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, bevor sie BAföG-berechtigt sind.
Geflüchtete müssen den Darlehensanteil des BAföG auch dann zurückzahlen, wenn sie später in ihr Heimatland zurückkehren sollten. Diese und weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen rund um das Thema BAföG wenden Sie sich bitte direkt an das BAföG-Amt des Studierendenwerks Dortmund.
Das evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung unterstützt weibliche Geflüchtete, die in Deutschland eine berufsqualifizierende akademische Ausbildung fortsetzen oder aufnehmen möchten und keinen Anspruch auf BAföG haben oder Empfängerin anderer Fördermaßnahmen sind. Bewerberinnen dürfen nicht älter als 35 Jahre sein, müssen eine entwicklungsrelevante Ausrichtung ihrer akademischen Ausbildung wählen und eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Außerdem müssen sie der jeweiligen evangelischen Studierendengemeinde seit mindestens drei Monaten bekannt sein und sich idealerweise bereits für diese engagiert haben. Gefördert werden sowohl das Studium als auch teilweise vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Studienbegleitprogramms sowie entwicklungspolitisches Engagement sind verpflichtend für Stipendiatinnen.
Das „Welcome“ Programm der Deutschen Universitätsstiftung (DUS) richtet sich an in Deutschland lebende Bachelor-Studierende aus Flüchtlingsgebieten. Zu den Förderleistungen zählen unter anderem die Vermittlung eines bzw. einer fach- und ortsnahen Hochschullehrer/-in als Mentor/-in, Seminare zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, die Möglichkeit zur Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie die Bereitstellung eines Büchergeldes in Höhe von 600,00 Euro pro Jahr. Bewerber/-innen müssen bereits als Bachelor-Studierende an einer deutschen Universität eingeschrieben sein, Deutsch mindestens auf C1-Niveau beherrschen und aus einem Flüchtlingsgebiet stammen.
Das "hochform" Programm der Deutschen Universitätsstiftung (DUS) unterstützt Masterstudierende im MINT-Bereich mit den oben genannten Förderleistungen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung bietet ihren Stipendiat/-innen materielle Förderung, ein vielseitiges Bildungsprogramm sowie individuelle Betreuung und Beratung. Die Stiftung bietet sowohl Förderungen auf Bachelor- und Masterniveau als auch auf Promotionsniveau an. Für das Stipendium kommen Geflüchtete in Frage, die über einen geregelten Aufenthaltsstatus (länger als 15 Monate in Deutschland) und/oder BAföG-Anspruch verfügen, deren Deutschkenntnisse mindestens dem Niveau B1/B2 entsprechen und die bereits an einer deutschen (Fach-)Hochschule eingeschrieben sind, sowie diejenigen, die bereits über Leistungsnachweise in Deutschland oder im Ausland verfügen.
Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert jährlich rund 1.200 Studierende und Promovierende aller Nationalitäten und Fachrichtungen, die sich über ihre Studienleistungen hinaus außerdem durch gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse auszeichnen. Die Grundwerte der Stiftung, Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte sowie Selbstbestimmung und Gerechtigkeit sollten von allen Stipendiat/-innen und Bewerber/-innen vertreten werden. Neben finanzieller Unterstützung bietet die Heinrich-Böll-Stiftung ihren Stipendiat/-innen ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm. Für die Förderung in Frage kommen alle Geflüchteten, die ein Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen wollen. Bewerbungsverfahren werden zweimal jährlich durchgeführt.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung bietet Förderungen auf Bachelor- und Masterniveau sowie für Promovierende an und richtet sich insbesondere an diejenigen, die eine akademische Karriere, eine Karriere im öffentlichen Sektor oder im Bereich Medien und Kultur anstreben. Zu den Fördermaßnahmen gehören eine finanzielle, monatliche Unterstützung, ein weit gefächertes Seminarangebot und Karriereberatung. Bewerber/-innen müssen anerkannte oder geduldete Geflüchtete sein (im zweiten Fall dürfen Bewerber/-innen zum Zeitpunkt des Antrags nicht länger als 15 Monate unter diesem Status in Deutschland sein).
Die Förderung der Otto Benecke Stiftung e.V. richtet sich an bleibeberechtigte Geflüchtete, Spätaussiedler/-innen und deren Familienangehörige sowie jüdische Immigrant/-innen, die den Erwerb der Hochschulreife und eine akademische Laufbahn anstreben. Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und erfordert ein Beratungsgespräch bei der örtlich zuständigen Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule vor der Aufnahme in das Programm. Die Förderleistungen umfassen unter anderem eine finanzielle Beihilfe für die Teilnahme an Sprachkursen, Sonderlehrgängen, Studienkollegs und akademischen Praktika. Neben dem Förderprogramm bietet die Otto Benecke Stiftung außerdem Seminare zur Vorbereitung auf das Studium, sowie Coachings für zugewanderte Student/-innen direkt an den Hochschulen an. Der Antrag auf eine Förderung durch die Stiftung muss vor Erreichen des 30. Lebensjahres und innerhalb von zwei Jahren nach Einreise gestellt werden.
Seit 1992 unterstützt die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) zahlreiche Geflüchtete, die ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten mit Hilfe von Stipendien. DAFI fördert dabei nicht nur das Studium, sondern setzt sich auch aktiv für den Wiederaufbau krisengeschüttelter Länder ein. Das Programm wird von der deutschen Bundesregierung finanziert. Es richtet sich grundsätzlich nur an Bachelor-Studierende, in Sonderfällen können nach Absprache Ausnahmen gemacht werden.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.
Kontakt: Famke Lang
Die DAAD-Stipendiendatenbank bündelt Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für ausländische Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen. Hier können Sie mithilfe verschiedener Filter nach passenden Fördermöglichkeiten suchen.
Weitere Informationen zur Studienfinanzierung und relevante Fördermöglichkeiten an der TU Dortmund finden Sie außerdem auf der entsprechenden Webseite des Referats Internationales.
Die Übersicht zu Fördermöglichkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.