Visum
Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich rechtzeitig über Ihre individuell geltenden Visums- und Einreisebestimmungen für die Einreise und ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Das Referat Internationales der TU Dortmund unterstützt Sie bei weiteren Fragen gerne.
Sie können sich hier über die für Sie individuell geltenden Regelungen informieren.
EU-Staatsangehörigkeit
Austauschstudierende mit EU-Staatangehörigkeit benötigen zur Einreise und zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
EU-Aufenthaltsgenehmigung
Sollten Sie keine EU-Staatsangehörigkeit, aber bereits eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land besitzen, kann die Aufenthaltsgenehmigung in der Regel über Ihre Kontaktpersonen im Referat Internationales (siehe unten) im Rahmen der REST-Richtlinie beantragt werden.
Keine EU-Staatsangehörigkeit
Austauschstudierende ohne EU-Staatsangehörigkeit benötigen zum Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Bürger aus bestimmten Drittstaaten benötigen zusätzlich ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Bitte überprüfen Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, ob Sie zur Einreise ein Visum benötigen, oder nicht.
Steht in der Tabelle neben dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein „Ja“, so müssen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen! Für eine Visumsbeantragung an einer örtlichen detuschen Botschaft/Konsulat erhalten Sie etwa 2-3 Wochen nach der Bewerbungsfrist (15. Mai/November) ein Einladungsschreiben vom Referat Internationales, das Sie Ihrer Beantragung beilegen müssen.
Beantragen Sie Ihr Visum bitte frühzeitig! Bitte informieren Sie sich über die Visumsbestimmungen bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft/Konsulat. Sie finden eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen hier.
Steht in der Tabelle neben dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein „Nein“ und „(1, 3)“ oder „(1, 4)“, so müssen Sie für Ihr Studium in Deutschland kein Visum in Ihrem Heimatland beantragen! Sie können Visumsfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund einen Aufenthaltstitel für ein Studium in Deutschland beantragen.
Beantragen Sie in diesem Fall bitte kein Visum in Ihrem Heimatland. Das Referat Internationales wird Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels in Dortmund unterstützen und einen Termin für Sie bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
Internationale Austauschstudierende (Weltweit | ISEP | USA-Programm)
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Schauen Sie bei Fragen zu Ihrem Austausch an die TU Dortmund auch in unseren FAQs