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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Austauschstudierende

Visum

Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich rechtzeitig über die für Sie geltenden Visums- und Einreisebestimmungen für ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Das Referat Internationales der TU Dortmund steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu den für Sie gültigen Regelungen finden Sie hier.


Benötige ich ein Visum?

EU-Staatsangehörigkeit

Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit benötigen weder ein Visum noch eine besondere Genehmigung, um nach Deutschland einzureisen und hier zu studieren.

EU-Aufenthaltsgenehmigung

Sollten Sie keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch bereits eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land haben, können Sie nach Ihrer Einreise die erforderlicher Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde in Dortmund beantragen. Das Referat Internationales der TU Dormund unterstüzt Sie gerne dabei.

Keine EU-Staatsangehörigkeit

Studierende ohne EU-Staatsangehörigkeit benötigen für ein Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.

Bürger*innen bestimmter Drittstaaten benötigen zusätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Bitte prüfen Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, ob für Sie eine Visumspflicht besteht.

Steht in der Tabelle neben dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein „Ja“, so müssen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen! Für eine Visumsbeantragung an einer örtlichen detuschen Botschaft/Konsulat erhalten Sie etwa 2-3 Wochen nach der Bewerbungsfrist (15. Mai/November) ein Einladungsschreiben vom Referat Internationales, das Sie Ihrer Beantragung beilegen müssen.

Beantragen Sie Ihr Visum bitte frühzeitig! Bitte informieren Sie sich über die Visumsbestimmungen bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft/Konsulat. Sie finden eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen hier.

Steht in der Tabelle neben dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein „Neinund(1, 3)“ oder „(1, 4)“, so müssen Sie für Ihr Studium in Deutschland kein Visum in Ihrem Heimatland beantragen! Sie können Visumsfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund einen Aufenthaltstitel für ein Studium in Deutschland beantragen.

Beantragen Sie in diesem Fall bitte kein Visum in Ihrem Heimatland. Das Referat Internationales wird Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels in Dortmund unterstützen und einen Termin für Sie bei der Ausländerbehörde vereinbaren.

Internationale Austauschstudierende (Weltweit | ISEP | USA-Programm)

Kontakt

Bei Fragen können Sie gerne das Team der Gast- und Austauschstudierenden kontaktieren.

E-Mail: exchange-studentstu-dortmundde

Telefon: +49 231 755-6373/7869

Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung
Sprechzeiten in Präsenz: Dienstags 13:30-15:00 Uhr nur mit Terminanmeldung