Einschreibung
Sie haben einen Zugangs- oder Zulassungsbescheid erhalten und möchten sich einschreiben?
Bitte prüfen Sie zunächst anhand dieser Checkliste, ob Sie alle notwendigen Unterlagen parat haben. Anschließend senden Sie Ihre „Anmeldung zur Immatrikulation“ mit den erforderlichen Unterlagen - innerhalb der im Bescheid genannten Frist - an den Zulassungsbereich.
Alternativ können Sie Ihre Dokumente in den Außenbriefkasten des Referats Internationales vor dem Gebäude Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund, einwerfen.
Die vollständigen Einschreibeunterlagen müssen im Bescheid genannten Zeitraum eingehen. Es gilt der Posteingangsstempel der TU Dortmund. Nach Ablauf der Einschreibfrist verliert der Zugangs- oder Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und eine Einschreibung kann nicht mehr vorgenommen werden.
Wichtig:
- Achten Sie bitte auf die korrekte Form Ihrer Einschreibungsunterlagen, sowie die Form der Beglaubigung .
- Zur Einschreibung für ein Studium an der TU Dortmund muss für alle Studierenden der Status der Krankenversicherung vorliegen. Ohne einen Versicherungsnachweis kann keine Einschreibung an der TU Dortmund erfolgen.
- Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Zusendung der Unterlagen ausschließlich per Post.
- Bitte senden Sie uns nur vollständige Unterlagen zu, damit sich Ihre Einschreibung nicht unnötig verzögert.
Einzureichende Unterlagen für die Einschreibung
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangs- oder Zulassungsbescheid
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Diese ist mit dem Bescheid auszudrucken. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Höchstes Schulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersicht des höchsten Schulabschlusszeugnisses in amtlich beglaubigter Kopie
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Krankenversicherungsnachweis zur Vorlage bei einer Hochschule. Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen“
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in amtlich beglaubigter Kopie
- Gegebenenfalls Nachweis der Einschreibvoraussetzungen: Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen in amtlich beglaubigter Kopie
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie, wenn Sie ein Studienkolleg absolviert haben
- Nachweis der absolvierten Hochschul-Aufnahmeprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Kopie, wenn Sie schon einmal studiert haben
- Abschluss-Urkunde Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Kopie, wenn Sie schon ein Studium abgeschlossen haben
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (ab Einschreibung zum Wintersemester 2023/2024):
- APS-Zertifikat im Original
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus aus Pakistan:
- HEC Attestation Stamp auf den Fächer- und Notenübersichten des bisherigen Studiums und dem Studienabschluss
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen bei Einstieg in ein höheres Fachsemester
- Das Original des ausgefüllten und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebenen „Antrags auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangs- oder Zulassungsbescheid
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Diese ist mit dem Bescheid auszudrucken. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Höchstes Schulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersicht des höchsten Schulabschlusszeugnisses in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Kopie
- Abschluss-Urkunde Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Kopie
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Krankenversicherungsnachweis zur Vorlage bei einer Hochschule. Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen“
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in amtlich beglaubigter Kopie
- Gegebenenfalls Nachweis der Einschreibvoraussetzungen: Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen in amtlich beglaubigter Kopie
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie, wenn Sie ein Studienkolleg absolviert haben
- Nachweis der absolvierten Hochschul-Aufnahmeprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (ab Einschreibung zum Wintersemester 2023/2024):
- APS-Zertifikat im Original
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus aus Pakistan:
- HEC Attestation Stamp auf den Fächer- und Notenübersichten des bisherigen Studiums und dem Studienabschluss
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen bei Einstieg in ein höheres Fachsemester
- Das Original des ausgefüllten und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebenen „Antrags auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Zulassung zur Promotion im Original durch den Promotionsausschuss der Fakultät
- Abschluss-Urkunden Ihres Bachelorabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersicht/vollständige Anlagen zum Diplom Ihres Bachelorabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie
- Abschluss-Urkunden Ihres Masterabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersicht/vollständige Anlagen zum Diplom Ihres Masterabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Das Team der Welcome Services bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Promotionsstudierende.
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangsbescheid zum Sprachkurs
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Diese ist mit dem Bescheid auszudrucken. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Teilnahmebescheinigung eines im Semester stattfindenden studienvorbereitenden Deutschkurses
- Höchstes Schulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersicht des höchsten Schulabschlusszeugnisses in amtlich beglaubigter Kopie
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Aktueller Krankenversicherungsnachweis der privaten Krankenversicherung zur Vorlage bei einer Hochschule.
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Nachweis der absolvierten Hochschul-Aufnahmeprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Kopie, wenn Sie schon einmal studiert haben
- Abschluss-Urkunde Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Kopie, wenn Sie schon ein Studium abgeschlossen haben
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (ab Einschreibung zum Wintersemester 2023/2024):
- APS-Zertifikat im Original
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus Pakistan:
- HEC Attestation Stamp auf den Fächer- und Notenübersichten des bisherigen Studiums und dem Studienabschluss
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Kontakt
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
E-Mail-Anfragen
Schriftliche Anfragen können Sie an unsere E-Mail-Adresse senden.
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Mo / Di: 13:00 - 14:00 Uhr
Mi / Do: 11:00 - 12:00 Uhr
Aktuelle Informationen finden Sie unter Sprechzeiten.
Telefon: +49 (0) 231 755-6349
Bitte nutzen Sie für telefonische Anfragen ausschließlich die oben genannte Telefonnummer!
Sprechzeiten in Präsenz
Unsere aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Sprechzeiten.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Studium an der TU Dortmund und suchen nach den richtigen Ansprechpartner*innen? Dann nutzen Sie bitte unsere offene Sprechstunde "Degree Seeking Students" via Zoom. Aktuelle Informationen finden Sie unter Sprechzeiten.