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Sicher durch den Unialltag

Versicherung

Krankenversicherung

In Deutschland ist es für Studierende Pflicht, krankenversichert zu sein. Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen. Ohne den Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (im Falle einer privaten Versicherung) darf die Universität Sie nicht aufnehmen.

  • Das Gesetz sieht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder eine Befreiung von der (GKV) für internationale Studierende unter 30 Jahren vor.
  • Die Mitgliedschaftsgebühr der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei ca. 110 € monatlich.
  • Die Mitgliedschaftsbeiträge für private Versicherungen variieren je nach Versicherung.
  • Studierende, die einen Deutschkurs (Vorbereitungskurse) besuchen, müssen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Danach können sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) anmelden.
  • Internationale Studierende, die 30 oder älter sind, können sich nicht gesetzlich versichern, sondern müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Welche Leistungen die Anbieter bezahlen, ist sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie sorgfältig die Angebote und lesen Sie den gesamten Vertrag, bevor Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden.
  • Beachten Sie: Wenn Sie während ihres Studienzeitraums einmal einer privaten Krankenversicherung angehören, können Sie danach bis zum Eintritt in das Vollzeit-Berufsleben nach dem Studium nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln! Überlegen Sie sich bei der Wahl der Krankenkasse also gut, welche Krankenkasse mit welchem Preis-Leistungs-Verhältnis am besten zu Ihren Bedürfnissen passt!

Wichtig: Alle Krankenversicherungen dürfen den Vertrag mit Ihnen kündigen, wenn Sie nicht fristgerecht monatlich zahlen. Wenn Sie privat versichert sind, verlieren sie den Versicherungsschutz, sobald Sie einmal nicht gezahlt haben.

Die Krankenversicherungen informieren nach der Kündigung die Universität darüber, dass Sie nicht mehr versichert sind. Dann muss die Universität Sie exmatrikulieren.

Zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen besteht eine gegenseitige Meldepflicht. Die TU Dortmund nutzt ab dem 01.01.2022 das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV).

Bitte beachten Sie: Sofern Sie bereits an der TU Dortmund eingeschrieben sind, müssen Sie nichts veranlassen. Sollten Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, veranlassen Sie bitte eine Meldung der neuen Krankenversicherung.

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre Krankenversicherung und informieren diese über Ihre geplante Bewerbung an der TU Dortmund. Die Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung an unsere Hochschule.

Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl, und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenversicherung dies elektronisch an uns melden.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein, wenden Sie sich bitte nur an diese Krankenversicherung für die Meldung der Befreiung an unsere Hochschule.

!Achtung! Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums beantragt werden.

Auf der Informationsseite der Technischen Universität Dortmund zur allgemeinen Studienorganisation erhalten Sie weitere Informationen.

Zudem bietet das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. einen Ratgeber zum Gesundheitswesen in Deutschland in mehreren Sprachen. Diesen finden Sie hier.

Nützliche und wichtige Tipps  zum Thema Krankenversicherungen für Studierende finden Sie außerdem auf folgenden Internetseiten:

 

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist für Studierende nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert!

Diese braucht man, wenn Sie jemandem ohne Vorsatz einen Schaden zufügen. Normalerweise müssen Sie dieser Person eine finanzielle Entschädigung zahlen. Dies bezieht sich sowohl auf Personenschaden als auch auf materielle Schäden (beispielsweise in Ihrer Mietwohnung). Eine Haftpflichtversicherung kommt in der Regel in solchen Fällen dafür auf.

Eine solche Versicherung kann fast bei jeder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden und kostet monatlich etwa 5 €.

Auf dieser Seite können wir lediglich Informationen zu diesem Thema zur Verfügung stellen, jedoch keine umfassende Beratung leisten oder Empfehlungen aussprechen.

Weitere Informationen zur Kranken- und Haftpflichtversicherung sowie zur DAAD-Verischerung erhalten Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Kontakt

Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
Sie erreichen uns hier: social.counselingtu-dortmundde
Wir beraten Sie gerne!