Studienfinanzierung
Informieren Sie sich über die Finanzierung Ihres Studiums vor der Einreise sowie während des Studiums (Finanzierungsnachweis bei der Ausländerbehörde, Semesterticket, finanzielle Unterstützung durch Organisationen).
Die Finanzierung Ihres Studiums muss vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sichergestellt sein, um ein Studierendenvisum §16 bei der Deutschen Botschaft im Ausland zu beantragen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Finanzierung des Studienaufenthaltes im Voraus durch ein Sperrkonto oder andere anerkannte Wege, z.B. Stipendium, Verpflichtungserklärung, gesichert werden muss und nicht durch eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium möglich ist. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft über die finanziellen Voraussetzungen Ihres Auslandsaufenthaltes.
Die Lebensunterhaltskosten sind in Dortmund im Vergleich zu anderen Städten verhältnismäßig gering. Nach aktuellen Berechnungen benötigt man zum Leben in NRW mindestens 853,00€/Monat (inkl. Miete, Verpflegung, Fahrtkosten und Krankenversicherung; Freizeitunternehmungen sind nicht enthalten). Diesen Betrag in Höhe von 853,00 €/Monat, bzw. 10.236 €/Jahr, müssen Sie als Finanzierungsnachweis bei der Ausländerbehörde nachweisen können. Der oben genannte Monatsbetrag muss für die Dauer des gesamten Studiums gesichert sein, da man nicht mit Stipendien rechnen kann und nur unter bestimmten Bedingungen neben dem Studium arbeiten darf (mit Ausnahme der Semesterferien).
Weitere Information finden Sie hier.
Unterstützungsmöglichkeiten der TU Dortmund
Hilfsfonds des AStA der TU Dortmund
Bei finanziellen Notlagen kann der Hilfsfond des AStA helfen. Studierende der TU Dortmund können ein zinsloses Darlehen bis zu maximal 1.500 Euro bekommen, um eine kurzfristige, unverschuldete Notlage zu überbrücken. Sie finden weitere Information sowie den Bewerbungsantrag für den Hilfsfond hier.
Härtefallausgleich AStA TU Dortmund
Studierende, die finanzielle Schwierigkeiten haben, können sich das Semesterticket und den Studierendenschaftsbeitrag zurückerstatten lassen. Bei dem AStA der TU Dortmund können Studierende den sogenannten Härtefallausgleich beantragen. Ansprechpartner/-innen sind in diesen beiden Fällen der AStA der TU Dortmund. Weitere Informationen finden Sie hier.
Notfallhilfe/Angebot des Studierendenwerks
Studierenden, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, haben die Möglichkeit sich an das Studierendenwerk wenden.
Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten:
Externe finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
DAAD Stiftung Notfall-Fonds
Studierende, die in eine schwierige finanzielle Notsituation geraten sind, können sich auf den Notfall-Fond bewerben. Weitere Information finden Sie hier.
Kirchliche finanzielle Unterstützung
Evangelische Studierendengemeinde
Die Evangelische Studierendengemeinde hilft internationalen Studierenden in finanzieller Not. Weitere Informationen finden Sie hier.
Katholische Hochschulgemeinde
In der Katholischen Hochschulgemeinde können sich internationale Studierende beraten lassen und weitere Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Studierende und Schulden
Internationale Studierende, die Schuldenprobleme haben und/oder sich in einer Situation der Überschuldung befinden, können sich bei der Schuldnerberatung Diakonie Dortmund und Lünen Hilfestellung in finanzieller und rechtlicher Hinsicht holen. Weitere Information finden Sie hier.
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!