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STIBET Sondermittel für Ukraine

DAAD Stipendien für ukrainische und alle vom Krieg betroffenen Studierende und Wissenschaftler*innen

Im Rahmen einer außerordentlichen Förderung durch Sondermittel für die Ukraine können kurzfristig STIBET-Stipendien des DAAD an internationale  Studierende und Promovierende sowie Wissenschaftler*innen der TU Dortmund vergeben werden, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet oder von den Auswirkungen des Krieges direkt betroffen sind.

Studierende, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen folgende Kriterien erfüllen: 

Die Studierenden und Wissenschaftler*innen... 

  • sind vom Krieg betroffene Personen,
  • verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis nach §16 oder §24
  • zeigen eine finanzielle Bedürftigkeit,
  • sind eingeschrieben an der TU Dortmund,
  • verfügen nicht über eine Förderzusage bei der Philipp Schwartz-Initiative oder der Alexander von Humboldt-Stiftung, haben dort ebenso keinen Antrag gestellt und haben nicht vor, dies zu tun, soweit sie dafür in Frage kommen (eine Erklärung ist genügend).

Die Nachbewilligung kann für Stipendien an

  1. ukrainische Studierende, Promovierende und nun auch Wissenschaftler*innen eingesetzt werden.
  2. geflüchtete oder durch den Krieg in der Ukraine in Not geratene Angehörige anderer Nationen eingesetzt werden.
  3. betroffene Studierende, Promovierende oder Wissenschaftler*innen aus Belarus und Russland vergeben.

Für eine gültige Bewerbung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen vollständig per E-Mail bei uns ein:

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Scan/Kopie des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltserlaubnis, falls vorhanden
  3. Nachweise über Ihre bisherige Schul- oder Hochschulbildung
  4. Nachweise über Ihre Deutsch- und/oder Englischkenntnisse, z.B. Zertifikate oder aktuelle Anmeldebestätigung für Sprachkurse
  5. Lebenslauf
  6. Aktuelle Studienbescheinigung
  7. Kontoauszüge der letzten drei Monate
  8. ggf. Kopie des Arbeitsvertrags, falls Sie einer Beschäftigung nachgehen
  9. ggf. (Ablehnungs-)bescheid des BAföG-Amtes
  10. Bei Promovierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern: Einladungsschreiben oder Empfehlungsschreiben einer Professorin oder eines Professors an der TU Dortmund
  11. Bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzlich: Publikationsliste sowie eine Kopie des letzten akademischen Abschlusses.

Die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 bewilligt werden und beinhaltet ein monatliches Stipendium, dessen Höhe abhängig von dem akademischen Abschluss und den persönlichen Umständen bestimmt wird.

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich über das Auswahlergebnis informiert. Einzelbegründungen für Förderungen oder Ablehnungen werden nicht gegeben.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht garantieren können, dass die Stipendiendauer von Ihrer finanziellen Bedürftigkeit abhängig ist. Wir haben einen begrenzten Stipendienbetrag vom DAAD erhalten, den wir gerecht und angemessen vergeben werden.

Bewerbungsfrist: 10. Juni 2023

Die Bewerbung mit den einzureichenden Nachweisen muss per E-Mail an social.counselingtu-dortmundde geschickt werden.

Antragsformular

Wichtig: Unvollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind eingescannt per E-Mail einzureichen.

Kontakt 

Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren: social.counselingtu-dortmundde 

Wir beraten Sie gerne!