Sprachförderung für Geflüchtete
Die Unterrichtssprache für die Mehrheit der Studiengänge an der TU Dortmund ist Deutsch. Für die Aufnahme eines Studiums benötigen Sie daher sehr gute Deutschkenntnisse, die durch eine bestandene, anerkannte Deutschprüfung nachgewiesen werden müssen. Von dieser Regel sind lediglich die englischsprachigen Studiengänge ausgenommen, für die ein entsprechender Englischnachweis erforderlich ist.
Sprachförderung finanziert durch Förderprogramm „NRWege ins Studium“
Seit Januar 2017 unterstützt die TU Dortmund studieninteressierte Geflüchtete bei der sprachlichen Vorbereitung auf ein Studium an der TU Dortmund. Ermöglicht wird dies durch das Förderprogramm „NRWege ins Studium“, das durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert wird und in der Clearingstelle für Geflüchtete unter dem Titel Sprachförderung für Geflüchtete Anwendung findet.
Das Programm der Sprachförderung für Geflüchtete umfasst die Teilnahme an studienvorbereitenden Deutschkursen der Niveaustufen B1 - C1, das Ablegen der DSH-Prüfung und ein unterstützendes Rahmenprogramm.
Aktuell ist eine Bewerbung für einen Platz in der Sprachförderung für Geflüchtete nicht möglich.
Das Online-Formular wird zu Beginn des nächsten Bewerbungszeitraums (1.5.2023) veröffentlicht.
FAQs
Die Unterrichtssprache der Mehrheit der Studiengänge ist Deutsch. Zudem werden auch einige englischsprachige Masterstudiengänge angeboten. Auf dieser Webseite der TU Dortmund finden Sie eine Liste aller Studiengänge mit einer Übersicht, ob sie als Bachelor- und/oder Masterstudiengänge angeboten werden und in welcher Sprache der jeweilige Studiengang unterrichtet wird.
Ausführliche Informationen zu den Sprachanforderungen bzw. eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie auf der Webseite des Zulassungsbereiches.
Nein. Das Förderprogramm dient der Studienvorbereitung, daher müssen Sie nicht an der TU Dortmund eingeschrieben sein und werden während Ihrer Teilnahme am Förderprogramm auch nicht an der Universität eingeschrieben.
Im Rahmen der Sprachförderung wird durch den Besuch studienvorbereitender Deutschkurse auf die DSH-Prüfung vorbereitet, das das Ziel der Sprachförderung der Erwerb des Deutschnachweises „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH Stufe 2 oder 3) ist.
Ein Zeugnis über die bestandene DSH-Prüfung Stufe 2 oder 3 gilt als anerkannter Deutschnachweis (siehe Frage 2).
Im Rahmen des Programms werden studienvorbereitende Deutschkurse der Niveaustufen B1 - C1 angeboten. Es handelt sind dabei um Intensivkurse mit einer Mindestdauer von 24 Stunden pro Woche.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens einen Einstufungstest an einer der kooperierenden Sprachschulen ablegen müssen. Sollten Sie im Rahmen des Einstufungstests in die Sprachniveaustufen A1 oder A2 eingestuft werden, können Sie leider nicht gefördert werden. Das Ergebnis des Einstufungstests ist bindend.
Nein. Die studienvorbereitenden Deutschkurse finden an kooperierenden Sprachschulen im Dortmunder Stadtgebiet statt. Die Zuweisung an die jeweiligen Sprachschulen übernimmt die Clearingstelle für Geflüchtete.
Bei dem Rahmenprogramm handelt es sich um begleitende Angebote, welche die Teilnehmer*innen der Sprachförderung bei ihren Lernprozessen und bei der Integration in den deutschen Universitätskontext unterstützen sollen. Die Teilnahme am Rahmenprogramm ist für die Teilnehmer*innen der Sprachförderung verpflichtend.
Zurzeit besteht das Rahmenprogramm u.a. aus regelmäßigen Besuchen des Sprachcafés und der Teilnahme an fächerübergreifenden Workshops.
Für die Teilnehmer*innen der Sprachförderung tragen wir die Kosten für die Deutschkurse und für die Teilnahme am Rahmenprogramm. Ebenfalls werden nach erfolgreichem Abschluss der Deutschkurse einmalig die Kosten für die Teilnahme an der DSH-Prüfung übernommen. Die detaillierten Inhalte und Vereinbarungen des Programms werden Ihnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses erklärt und schriftlich festgehalten.
Im Rahmen der Bewerbung müssen die folgenden Nachweise erbracht werden:
- Hochschulzugangsberechtigung (in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung).
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland verfügen, können Sie das über die folgenden Webseiten prüfen: Anabin, DAAD Zulassungsdatenbank.
- Nachweis über einen Fluchthintergrund. Reichen Sie dafür bitte ihren aktuell gültigen Aufenthaltstitel ein (Vorder- und Rückseite).
- Motivationsschreiben auf Deutsch; auf Englisch möglich, wenn keine Deutschkenntnisse vorliegen.
- Nachweis bestehender Deutschkenntnisse. Reichen Sie dafür bitte ein Sprachzertifikat ein (mindestens A2-Niveau oder höher), dass nicht älter als zwei Jahre ist.
- Einreise nach Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses müssen Sie bestätigen können, dass Ihre Einreise nach Deutschland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Sollte Ihre Einreise bereits länger als fünf Jahre zurück liegen, können Sie leider nicht im Rahmen der Sprachförderung gefördert werden. (*Ausnahmen möglich, wenn Personen bereits im Rahmen von NRWege ins Studium gefördert wurden oder aus folgenden Gründen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, persönliche Krankheitszeiten.)
Die Bewerbungszeiträume für das Jahr 2023 sind:
- 15.01. - 31.01.2023
- 01.03. - 15.03.2023
- 01.05. - 15.05.2023 (weitere Zeiträume werden in Kürze veröffentlicht)
Die Bewerbung läuft ausschließlich über ein Online-Formular. Der Link zum Online-Bewerbungsformular wird zu Beginn jedes Bewerbungszeitraums auf dieser Webseite veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der großen Anzahl an Bewerbungen keine Platzgarantie gibt.
Haben Sie Fragen zur Bewerbung für einen Platz in der Sprachförderung? Dann wenden Sie sich per E-Mail an die Clearingstelle für Geflüchtete.


Deutsches Sprachcafé
Möchten Sie unabhängig von der Sprachförderung und in einem informellen Raum Ihre Deutsch-Sprachkenntnisse anwenden und verbessern? Dann nehmen Sie an unserem Sprachcafé teil.
Informationen zum Ort sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachcafés.

Weitere Angebote zum Deutsch lernen
Für Personen, die nicht an der Sprachförderung für Geflüchtete teilnehmen können oder auch für diejenigen, die neben dem Förderprogramm ihr Deutsch verbessern möchten, gibt es weitere Möglichkeiten:
- Private Sprachschulen in Dortmund und im Umkreis
- Volkshochschulkurse: Informationen zur VHS Dortmund finden Sie hier.
- Online-Sprachkurse (Vorteil: können flexibel von jedem Ort der Welt aus besucht werden)
- Goethe-Institut
- Informationen für Zugewanderte in Deutschland zu Sprachkurs- und Weiterbildungsangeboten auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie
- Suchmaschine für Integrationskurse (Sprachkurs und Orientierungskurs)
- Suchmaschine des Fachverbandes für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
- Goethe-Institut: weitere Selbstlernangebote auf der Webseite sowie dem YouTube-Kanal.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: App "Ankommen"
- Lernportal zum eigenständigen Lernen der Volkshochschulen
- Deutsche Welle:
- Deutsche Rundfunkanstalt für das Ausland
- bietet Angebote zum Deutsch lernen (z.B. Podcasts)
- Weitere YouTube-Kanäle, Podcasts und Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
- ARD Mediathek: Informationen finden Sie hier.
- alpha lernen
- WDRforyou
- Bücher lesen:
- für Anfängerstufen Kinderbücher empfohlen
- Bücher aus anderen Ländern, die man bereits in der Muttersprache kennt
- Filme und Serien (am besten mit deutschen Untertiteln)
- z.B. „Nicos Weg“ von der Deutschen Welle extra zum Deutsch lernen
- Deutschsprachige Musik hören und zugehörigen Text lesen
- Sprachcafé der Clearingstelle für Geflüchtete
- Tandem-Partnerschaft, beispielsweise durch das Zentrum für Hochschulbildung (zhb) der Universität Dortmund. Mehr Informationen zur Tandem-Methode und dem Programm der TU Dortmund finden Sie hier.
- App "Tandem"
- Gruppen in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook)
Die Übersicht zu weiteren Lernangeboten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Frist endet: Stipendienprogramm für den Master France Excellence Europa

Deutsches Sprachcafé

Frist endet: DAAD Stipendium Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende

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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.