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Fragen und Antworten

Die FAQs des Gästehauses

Hier finden Sie eine vorläufige Auswahl von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs). 

Fragen und Antworten

Ihr Aufenthalt im Gästehaus

Im Gästehaus können Mitarbeitende aus dem In-/ Ausland wohnen, die an der TU arbeiten / forschen. Eine entsprechende Tätigkeitbescheinigung muss vor der Anmietung vorgezeigt werden.

Nein, BA- und MA-Studierende können nicht im Gästehaus wohnen. 

Die Anreise erfolgt nach persönlicher Absprache. Sie können das Apartment jedoch nicht früher als 16:00 Uhr am ersten Tag des Mietzeitraumes beziehen.

Die Abreise muss am letzten Tag des Mietverhältnisses bis spätestens 10:00 Uhr morgens geschehen.

Der Bezug des Gästehauses ist auch mitten im Monat möglich. Die Miete wird dann anteilig berechnet. 

Wichtiger Hinweis: Der Aufenthalt muss mindestens zwei Wochen betragen. 

Eine Stornierung der Reservierung ist möglich. Zurzeit fallen keine Storno-Gebühren an.

Die Kündigungfrist eines laufenden Vertrages ist von der Mietdauer abhängig. 

  • Bei Aufenthalt von 4 Wochen: mind. 14 Tage vorher
  • Bei Aufenthalt von 3 Monate: mind. 4 Wochen vorher
  • Bei Aufenthalt von 6 Monate: mind. 3 Monate vorher

Bitte klären Sie Einzelheiten mit der Gästehausverwaltung ab.

Die monatliche Miete wird auf das Bankkonto des Gästehauses überwiesen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

In der Regel wird bei der Anmiete von Wohnraum eine Mietkaution von der*m Vermieter*in verlangt, so auch hier im Gästehaus. Diese wird zu Beginn des Mietverhältnisses von der Mietperson bei der*m Vermieter*in hinterlegt und soll diese*n gegenüber Mietschäden absichern. Nach Mietvertragsende oder Kündigung des Mietvertrages wird die Kaution zurückgezahlt, insofern keine Ansprüche der vermietenden Person mehr bestehen (z.B.: Mietschulden, ausstehende Reparaturen).

Die Mietkaution im Gästehaus beträgt eine Monatsmiete und ist mit der Zahlung der ersten Miete per Überweisung fällig.

Es gibt Briefkästen und Klingeln für jedes Apartment des Gästehauses, die man sofort nach seinem Einzug entsprechend beschriften sollte. 

Vor dem Auszug aus dem Gästehaus in eine andere Wohnung sollte man an den nötigen Stellen die hinterlegte Adresse ändern.

Wenn nicht rechtzeitig daran gedacht oder es an einigen Stellen übersehen wurde, gibt es die Möglichkeit für einen begrenzten Zeitraum einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post anzulegen. Damit wird zukünftige Post, die noch an die Adresse im Gästehaus adressiert ist, direkt an die neue Adresse weitergeleitet.

 

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an das Gästehausmanagement.

Grundlegende Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag finden Sie auf der folgenden Webseite.

Ausführliche Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag und eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der benötigten Formulare für Personen ohne Deutschkenntnisse finden Sie im folgenden englischsprachigen Dokument. 

 

Es gibt keine Parkplätze für Autos auf dem Grundstück des Gästehauses. In der Tiefgarage des Hauses sind Fahrradstellplätze vorhanden. 

Ja, Fernseher sind in den Apartments vorhanden. Für die Nutzung fallen keine weiteren Kosten an.

Im Gästehaus hat man Zugang zum kostenfreien WLAN der TU Dortmund. Den Zugang dazu erhalten Sie über Ihren persönlichen Uni-Account. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner der TU Dortmund.

Ja, die Gästehausverwaltung beauftragt eine Firma, die alle zwei Wochen den Wäschewechsel vornimmt.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Informationen in den Hausregeln.

Nein, im Gästehaus sind keine Gemeinschafträume vorhanden.

Nein, da das Gästehaus lediglich über ein Treppenhaus verfügt. 

Dem Gästehaus stehen zwei Babybetten zur Verfügung. Bei Bedarf sollte vorher abgeklärt werden, ob die Betten gerade in Benutzung sind. 
Zurzeit steht kein mobiles Bett für ältere Kleinkinder zur Verfügung. 

Nein, leider ist das Mitbringen eines Haustieres nicht gestattet.