Visum und Aufenthalt
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob Sie ein Einreisevisum benötigen und welche Aufenthaltstitel für Sie in Frage kommen.
Einreise
Für die Einreise nach Deutschland wird in der Regel ein entsprechendes Visum benötigt. Die Einreisebestimmungen variieren je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Staatsangehörige von EU-Staaten und EWR-Staaten. Zudem gibt es Ausnahmen der Visumspflicht, welche auf entsprechenden Abkommen beruhen.
Eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Staatenliste des Auswärtigen Amtes .
Grundsätzlich gilt:
Das Visum muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaften und Generalkonsulate) im Heimat- bzw. Aufenthaltsland beantragt werden. Die Bearbeitung des Visums dauert zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen, den Visumsantrag so früh wie möglich zu stellen.
Staatsangehörige dieser Länder dürfen ohne Visum einreisen. Es reicht ein Personalausweis. Bei Aufenthalten über drei Monate muss eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts stattfinden und die Freizügigkeit nachgewiesen werden.
Staatsangehörige dieser Länder können in der Regel ohne Visum einreisen, auch wenn sie vorhaben, eine Arbeit aufzunehmen. Sie müssen jedoch bei einem längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage) und vor Aufnahme einer Beschäftigung einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tage (Schengen-Visa)
Sie können das Schengen-Visum (C-Visum) beantragen, wenn Ihr Forschungsaufenthalt maximal 90 Tage dauern wird. Es ist wichtig zu beachten, dass das Schengen-Visum nicht verlängert werden kann. Eine Umschreibung für einen anderen Aufenthaltszweck kann nicht vorgenommen werden. Nach Ablauf eines Schengen-Visums müssen Sie Deutschland in jedem Fall verlassen.
Weitere Informationen: Auswärtiges Amt zur Ausstellung von Schengen-Visa
Längerfristige Aufenthalte über 90 Tage (nationale Visa)
Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (nationales D-Visum) muss vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.
Ein nationales Visum berechtigt zusätzlich zu Kurzaufenthalten in anderen Schengen-Staaten.
Wichtiger Hinweis: Nach Ihrer Einreise in Deutschland müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen.
Weitere Informationen: Auswärtiges Amt zur Ausstellung von nationalen Visa
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie weiterführende Informationen zur Visumbeantragung.
Aufenthaltstitel
Da ein Visum in der Regel nur zur Einreise und zum kurzfristigen Aufenthalt berechtigt, benötigen Sie für Aufenthalte über 90 Tage einen Aufenthaltstitel (mit Ausnahme für Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten).
Das Einreisevisum ist im Regelfall noch einige Wochen nach der Einreise gültig. Sie haben dementsprechend Zeit, Ihren Aufenthaltstitel bei der lokalen Ausländerbehörde zu beantragen. Dies sollte jedoch spätestens vier Wochen vor Ablauf des Einreisevisums erfolgen.
- Ausgefülltes Antragsformular
- 100 € Bearbeitungsgebühr für die Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels (nur EC-Zahlung möglich)
- Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung für Forschungsvorhaben
- Schreiben zur Kostenübernahme / Finanzierungsnachweis
- Schriftlicher Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
- Biometrisches Passfoto
Informationen zum Thema Aufenthalt mit Familie und Familiennachzug finden Sie auf unserer Seite zum Forschungsaufenthalt mit Familie.
Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln sowie zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines bestimmten Titels wie z. B. die Mindestgehaltsgrenzen oder erforderliche Sprachkenntnisse finden Sie auf der Webseite der HRK (Hochschulrektorenkonferenz) und in dem entsprechenden Faltblatt.
Bitte denken Sie daran, die Verlängerung des Aufenthaltstitels rechtzeitig bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Nach Möglichkeit erledigen Sie das bereits vier Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels.
Folgende Unterlagen müssen Sie in der Regel zur Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorlegen:
- Ausgefülltes Formular für die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis
- 56 € Bearbeitungsgebühr
Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ein Termin mit der Ausländerbehörde Dortmund zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde
Weiterführende Links:
Das Team des Welcome Services bietet internationalen Forschenden Unterstützung bei der Erledigung von Formalitäten an, insbesondere eine Begleitung zur lokalen Ausländerbehörde für Beantragung eines Aufenthaltstitels. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass die von den Welcome Services recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen können.
Wir empfehlen Ihnen immer, sich zusätzlich bei der Auslandsvertretung oder bei der lokalen Ausländerbehörde individuell beraten zu lassen.