Arbeitsvertrag und Steuern
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der TU Dortmund haben, erhalten Sie Ihren Lohn vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Falls Sie länger als sechs Monate in Deutschland arbeiten, sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen.
Ihr Arbeitsvertrag an der TU Dortmund
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag (Urlaubsanspruch, Arbeitsunfähigkeit, Dienstreisen etc.) an das Dezernat Personal.
Bitten wenden Sie sich bei Rückfragen zu Ihren Gehaltszahlungen oder Ihrer Steuerklasse an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).
Wichtige Hinweise
Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person.
Für die Beantragung des Führungszeugnis benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Stadt Dortmund oder einen gültigen Aufenthaltstitel. Demnach muss zuvor die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgt sein.
Sie können das Führungszeugnis sowohl bei Ihrer lokalen Meldebehörde als auch online beantragen, wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel haben. Weitere Informationen zur Beantragung und den jeweiligen Voraussetzungen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmund.
Sie erhalten die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) im Anschluss an die erfolgreiche Anmeldung des Wohnsitzes per Post, als Bestandteil der Anmeldeunterlagen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Briefkasten entsprechend beschriftet ist.
Falls Sie in der Vergangenheit schon mal einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, haben Sie mit der ersten Anmeldung Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten. Diese ist lebenslang gültig und wird Ihnen bei einer erneuten Anmeldung in Deutschland nicht automatisch nochmal zugeschickt, sondern nur auf Anfrage herausgegeben. Die erneute Mitteilung der Steuer-ID können Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen. Die Steuer-ID erhalten Sie dann per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift
Ihre Gehaltsabrechnung wird am Ende des Monats zu Ihnen nach Hause oder an die Adresse Ihres Arbeitsplatzes gesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung erhalten, sondern nur dann, wenn sich etwas ändert.
Ihr Gehalt wird vom LBV am letzten Arbeitstages eines Monats gezahlt. Im ersten Zahlungsmonat kann es zu einer kleineren Zahlungsverzögerung kommen. Ab dem zweiten Monat erhalten Sie Ihren Lohn wie vertraglich besprochen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Gehaltsabrechnung zu überprüfen. Das Gehalt sollte mit Ihren arbeitsvertraglichen Regelungen übereinstimmen. Ebenso sollten Sie Ihre Steuerklasse überprüfen. Sollten einige Angaben unklar oder nicht richtig sein, kontaktieren Sie das LBV.
Steuern
Sobald Sie länger als ein halbes Jahr in Deutschland leben und arbeiten, bezahlen Sie hier auch Steuern. Die Einkommenssteuer wird direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab und davon, ob Sie Familie haben und welche Steuerklasse Sie wählen.
Deutschland hat mit einigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Dies verhindert, dass Sie gleichzeitig in Ihrem Heimatland Steuern zahlen müssen. Einige Abkommen regeln auch, wie Sie als Forschende besteuert werden. Welche Regelung auf Sie zutrifft, wissen das Dezernat Personal oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Sie können einen Teil Ihrer Steuern durch eine Steuerklärung erstattet bekommen. Die Steuererklärung können Sie beim Finanzamt an Ihrem Wohnort einreichen.
Wichtiger Hinweis: Wer ein Stipendium erhält, ist in der Regel von der Steuer befreit. Bitte klären Sie jedoch mit Ihrem Stipendiengeber, ob Sie Ihr Stipendium in Ihrem Heimatland versteuern müssen.
Weitere Informationen:
- Steuerinformationen des Bundesfinanzministeriums
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums
- Steuerinformationen von EURAXESS Deutschland
Quellen:
EURAXESS, Research in Germany