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Nach Ihrem Umzug nach Dortmund

Anmeldung des Wohnsitzes

Alle Einwohner*innen Deutschlands müssen sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) der Stadt, in der sie wohnen, anmelden.

Wenn Sie langfristig in Dortmund wohnen werden, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Einreise bei der Stadt Dortmund anmelden. Dies gilt ab einem Aufenthalt von mindestens 90 Tagen. Bei kürzeren Aufenthalten bis 90 Tage, ist keine Anmeldung in Deutschland erforderlich.
Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Das Angebot des Welcome Service richtet sich ausschließlich an in­ter­na­ti­o­na­le Gastforschende, Promovierende, Postdocs sowie Pro­fesso­r*in­nen. Wenn Sie sich zu der Gruppe internationaler BA/MA-Studierender zählen, schauen Sie sich bitte die folgende Website für Studierende an.

Drittstaatangehörige mit Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16-21 AufenthG, die wohnhaft in Dort­mund sind, können ihre Anmeldung mit Hilfe des Teams der Welcome Services durchführen lassen. 
Senden Sie uns folgende Unterlagen an welcome.services@tu-dortmund.de und wir nehmen die Anmeldung in Dort­mund für Sie vor:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Kopie 1. Seite des Nationalpasses
  • Kopie des Visums
  • Kopie des Einreisestempels   
  • ggf. aktuelle Aufenthaltstitel                          

Die Anmeldeunterlagen (Meldebescheinigung, Steueridentifikationsnummer*) sowie ggf. ein Einladungsschreiben für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie im Anschluss per Post. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Briefkasten entsprechend beschriftet ist.

*Falls Sie in der Vergangenheit schon mal einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, haben Sie mit der ersten Anmeldung Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten. Diese ist lebenslang gültig und wird Ihnen bei einer erneuten Anmeldung in Deutschland nicht automatisch nochmal zugeschickt, sondern nur auf Anfrage herausgegeben. Die erneute Mitteilung der Steuer-ID können Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen. Die Steuer-ID erhalten Sie dann per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Wichtiger Hinweis: Unabhängig von der von uns durchgeführten Anmeldung des Wohnsitzes müssen Ehen und Geburtsurkunden von Kindern unter 18 Jahren anerkannt und in das Melderegister der Stadt Dortmund eingetragen werden. Gerne informieren wir uns für Sie, wo Sie für diesen Schritt vorstellig werden müssen und welche länderspezifischen Dokumente dafür benötigt werden. Grundsätzlich werden immer die Originaldokumente (Heirats- und Geburtsurkunden) und in Deutschland ausgestellte Übersetzungen benötigt. 

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Bürger), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und entweder aus dem Ausland oder dem Inland nach Dortmund ziehen, können sich ausschließlich bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt anmelden. Die Welcome Services können die Anmeldung nicht für Sie durchführen. 

Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:          

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
  • Lichtbild und
  • ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden von Kindern bis zum 18. Lebensjahr (im Original und mit deutscher Übersetzung)         

Einen Termin für die Anmeldung können Sie online im Serviceportal der Stadt Dortmund reservieren. 
Bitte folgen Sie den Anweisungen:
 
Zuzug von EU-Bürger*innen aus dem Ausland: 
Anmeldung von EU-Bürger*innen aus dem Ausland > Personenanzahl auswählen (z.B. 1 Person) > Termin auswählen > Vor- und Nachnamen eintragen

Zuzug von EU-Bürger*innen aus dem Inland: 
Einwohnermeldeangelegenheiten > Anmeldung einer Wohnung > Personenanzahl auswählen (z.B. 1 Person) > wählen Sie eine der Zweigstellen der Bürgerdienste (ggf. eine in Ihrer Nähe) > Termin auswählen > Informationen (Name, E-mail etc.) eintragen > Termin reservieren 

Die Anmeldeunterlagen (Meldebescheinigung, Steueridentifikationsnummer*) sowie ggf. ein Einladungsschreiben für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie im Anschluss per Post. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Briefkasten entsprechend beschriftet ist.

*Falls Sie in der Vergangenheit schon mal einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, haben Sie mit der ersten Anmeldung Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten. Diese ist lebenslang gültig und wird Ihnen bei einer erneuten Anmeldung in Deutschland nicht automatisch nochmal zugeschickt, sondern nur auf Anfrage herausgegeben. Die erneute Mitteilung der Steuer-ID können Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen. Die Steuer-ID erhalten Sie dann per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Wenn Sie zu keiner der oben genannten Gruppen gehören und Fragen zur Anmeldung des Wohnsitzes haben, kontaktieren Sie bitte die Welcome Services

Ummeldung

Sollten Sie innerhalb Dortmunds umziehen, ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen er­for­der­lich. Hierfür benötigen Sie erneut eine Wohnungsgeberbestätigung sowie das Um- und Abmeldeformular. Zusätzlich müssen Sie alle Personalausweise und Reisepässe zur Ummeldung mitbringen.

Eine Ummeldung des Wohnsitzes kann über jedes Dortmunder Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) erfolgen. Eine Übersicht der verschiedenen Standorte finden Sie hier. Auf der Seite können Sie direkt einen persönlichen Termin vereinbaren. Wir empfehlen Ihnen, sich früh morgens um einen Termin zu bemühen, da sonst oft keine freien Termine verfügbar sind.

Die Seiten der Stadt Dortmund gibt es ausschließlich in deutscher Sprache. Sollten Sie Verständnisschwierigkeiten haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands, aber außerhalb von Dortmund, in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde in der neuen Stadt mitteilen.

Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie bei einem Umzug frühzeitig Ihre Arbeitsstelle, die zuständige Personalabteilung und wei­tere relevante Kontaktpersonen (Versicherungen etc.).

Abmeldung

Sollten Sie Dort­mund gänzlich verlassen und zurück ins Ausland reisen, müssen Sie lediglich das  Abmeldeformular ausfüllen und per Mail, zusammen mit einem Scan Ihres Ausweises, an buergerdienste@stadtdo.de senden. 

Sie werden dann entsprechend abgemeldet, erhalten jedoch keinen schriftlichen Nachweis über die Abmeldung. Sollten Sie einen solchen Nachweis benötigen, muss ein separater Termin für die Abmeldung vereinbart werden.

Abmeldungen können nicht vor dem Abreisetag bearbeitet werden, es genügt also, wenn Sie die Abmeldung kurz nach oder am Tag der Abreise vornehmen. Sollten Sie für die Bearbeitung Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.