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Angebote für Eltern und Kinder

For­schungs­auf­enthalt mit Familie

Auf der Seite der Stabsstelle Chan­cen­gleich­heit, Familie und Vielfalt finden Sie ein ausgebautes Netzwerk für Familien an der TU Dortmund. Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote, die es für Sie und Ihre Familienmitglieder gibt.

Mit Familie an der TU Dortmund

Auf der Seite der Stabsstelle Chan­cen­gleich­heit, Familie und Vielfalt ​​​​​​​erhalten Sie wichtige Informationen und Kontakte rund um die Themen Beratung, Betreuung und Finanzierung. Zu diesen Punkten zählen beispielweise auch die Vermittlung von Schul- und Kitaplätzen im Umkreis der Universität und im gesamten Raum Dortmund.

Wichtiger Hinweis: Diverse Veranstaltungen für Eltern und Kinder finden Sie auch unter den Angeboten für Familien an der TU Dort­mund.

Zusätzliche Informationen, die für Sie relevant sein könnten, finden Sie auf den folgenden Seiten:

Familiennachzug und Visum

Informieren Sie sich, ob für Ihre Familie die Beantragung eines Visums notwendig ist. Nähere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Visum und Aufenthalt. Bitte beachten Sie, dass die Visumserteilung unter Umständen acht bis zwölf Wochen oder länger dauern kann. Das Team des Welcome Services berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Familiennachzug.

Bei Visumspflicht:

Um Ihre*n Ehepartner*in und/oder Ihre Kinder nachträglich nach Deutschland zu holen, müssen Sie eine Familienzusammenführung beantragen. Diese beantragen zunächst die nachreisenden Familienmitglieder bei der Deutschen Botschaft im Heimatland.

Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:

  • Gültige Pässe
  • Heiratsurkunde (Original und beglaubigte Übersetzung)
  • Geburtsurkunde(n) (Original und beglaubigte Übersetzung)
  • Kopie des Passes und der Aufenthaltsgenehmigung Ihres*r Partner*in, der*die bereits in Deutschland ist
  • Weitere aufenthaltsbezogene Unterlagen des*r Partner*in, der*die bereits in Deutschland ist
  • Ggf. A1 Zertifikat des*r nachreisenden Partner*in (Nachweis der Deutschkenntnisse)

Nach der Antragsstellung werden Sie von der lokalen Ausländerbehörde postalisch angeschrieben. Sollten dann noch Unterlagen fehlen, um eine Entscheidung über die Visaerteilung treffen zu können, wird die Ausländerbehörde Sie schriftlich um die Nachreichung bitten.

Zusätzliche Informationen, die für Sie relevant sein könnten, finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bitte beachten Sie, dass die von den Welcome Services recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen können.
Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich bei der Auslandsvertretung oder bei der lokalen Ausländerbehörde individuell beraten zu lassen.

Herzlich Willkommen an der TU Dortmund.

Wir freuen uns auf Sie*!

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*Unsere Services richten sich an internationale Gastforschende, Promovierende, Postdocs sowie Professor*innen