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Zur Fort- und Wei­ter­bil­dung ins Ausland

Erasmus+ Personalmobilität

Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.

Nicht-wissenschaftliches Hochschulpersonal und Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen der TU Dortmund können sich um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bewerben.

Die Informationsveranstaltungen im Jahr 2024 finden jeweils um 10 Uhr am 23. Mai und am 14. November statt (Anmeldung innerbetriebliche Weiterbildung | Arbeitsplatz Hochschule).

Bestens Informiert

  • nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Verwaltung und zentralen Einrichtungen (z.B. Studienberatung; Fakultäten; Bibliothek; International Office)
  • Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

Belgien | Bulgarien | Dänemark | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern

6 Programmländer außerhalb der EU

Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei

  • Internationalisierung des Arbeitsbereiches an der TU Dortmund durch Entwicklung neuer Prozesse bzw. Methoden
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren (keine Konferenzteilnahmen)
  • Teilnahme an sogenannten staff weeks
  • Teilnahme an Sprachkursen (Empfehlungen)

Wenn es zu einer Förderung über das Erasmus+ Programm kommt, gelten die folgenden Aufenthalts- und Reisekosten:

Aufenthaltskosten

Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze:

  1. Gruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden): 180 EUR

  2. Gruppe 2 (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern): 160 EUR

  3. Gruppe 3 (Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn): 140 EUR  

Reisekosten | Stückkosten für Hin- und Rückfahrt

Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz mit den u.a. Beträgen. Weiterhin ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“ möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen. Sie können ebenfalls bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten, wenn Sie aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.

  • 10 - 99 km: 23 EUR
  • 100 – 499 km: 180 EUR (für "Green Travel": 210 EUR)
  • 500 – 1.999 km: 275 EUR (für "Green Travel": 320 EUR)
  • 2.000 – 2.999 km: 360 EUR (für "Green Travel": 410 EUR)
  • 3.000 – 3.999 km: 530 EUR (für "Green Travel": 610 EUR)
  • 4.000 – 7.999 km: 820 EUR
  • 8.000 km und mehr: 1.500 EUR

Wichtige Hinweise

Die Förderung kann nur ab einer Mindestdauer von zwei aufeinander folgenden Tagen bis höchstens sieben Tage erfolgen.Das Referat Internationales entscheidet anhand des vorhandenen Erasmus-Budgets und der Bewerberlage, ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe eine Mobilität unterstützt werden kann.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Reisekosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten, wie oben aufgezeigt, bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.

Sprechen Sie Andrea Schöne an, wenn Sie eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung haben, da das Referat Internationales Sonderzuschüsse beantragen kann.

Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW!

Allen nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Verwaltung und zentralen Einrichtungen der TU Dortmund steht die Möglichkeit offen, sich einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der o.g. genannten Weiterbildungsformate zu organisieren und sich dann um eine finanzielle Unterstützung zu bewerben. Es ist zu beachten, dass jede Mobilitätsmaßnahme in enger Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten, dem Referat Internationales und der Personalentwicklung zu planen ist.

Bewerbungsunterlagen

per E-Mail an Dezernat 3.3 (Personalentwicklung)

  1. Motivationsschreiben
  2. Empfehlungsschreiben der/des Vorgesetzten
  3. Geplantes Vorhaben und eine Programmbeschreibung

Frist

  • 3 Monate vor geplantem Aufenthalt

Hinweis

Erasmus+ Fakultätskoordinierende können sich direkt über das Referat Internationales (Andrea Schöne) um eine Förderung bewerben.

Vor der Reise

Nachdem eine Genehmigung durch das Dezernat 3.3 (Personalentwicklung) / Referat Internationales erfolgt ist, müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt folgende Informationen beim Referat Internationales (Andrea Schöne) per E-Mail eingereicht bzw. bestätigt werden:

  • Nennung von Arbeitstagen im Ausland und dem Aufenthaltszeitraum, An- und Abreisedatum, tatsächlicher An- und Abreiseort, Name und Anschrift der aufnehmenden Einrichtung
  • Programm/Veranstaltungszeitplan
  • Online-Annahmeerklärung und Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)
  • Dienstreiseantrag über SAP stellen (Sie erhalten die entsprechenden Informationen vom Referat Internationales / Andrea Schöne!)

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhält die/der Mitarbeiter*in einen Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) mit den Förderrichtlinien, welcher unterschrieben an das Referat Internationales/Frau Schöne zurückgeschickt werden muss.

Für Ihre Mobilität muss die TU Dortmund eine A1-Bescheinigung (innerhalb der EU) / Entsendebescheinigung (außerhalb der EU) beantragen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mitführen müssen, welche vom Dezernat 3.2 automatisch mit Ihrem SAP-Dienstreiseantrag bei der Krankenkasse beantragt wird.

Reisesicherheit: Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen.

Während der Reise
Nach der Reise
  • Reisebelege in Kopie zusammen mit dem Dokument Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (im Original) sowie ein ein- bis zweiseitiger Bericht an das Referat Internationales senden (innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Dienstreise)
  • Link zur EU Survey-Onlineumfrage wird per E-Mail von der EU-Kommission direkt an Sie gesendet

Erfahrungsberichte

Thomas Oeldemann, Referent des Rektorats | Ressort Internationales

Der einwöchige Aufenthalt in der europäischen Kulturhauptstadt Timisoara (Rumänien) war eine sehr wertvolle Erfahrung. Die in der Staff Week vermittelten Inhalte haben mir anregende Ideen für meinen Arbeitsalltag an der TU Dortmund gegeben. Die Teilnahme von Hochschulangehörigen diverser Nationalitäten haben mir zudem wertvolle interkulturelle Erkenntnisse vermittelt. Das kulturelle Rahmenprogramm in Timisoara war dank der diesjährigen Auszeichnung als europäische Kulturhauptstadt sehr divers und hat einen wunderbaren Einblick in den rumänischen Alltag geben können.

Carolyn Blume, Juniorprofessorin für digitales Lehren und Lernen im Fach Englisch

Ende Februar 2023 besuchte ich Dr. Achilleas Kostoulas an der Panepistimio Thessalias (Universität Thessaly) in Volos, Griechenland. Dort haben wir uns über die Geschichte Griechenlands und die Bedeutung dieser Geschichte hinsichtlich der Rolle des Englischen im heutigen Griechenland ausgetauscht. Spannend war der Besuch bei Dr. Kostoulas Studierenden, die vorwiegend in Primarschulen als Englischlehrkräfte arbeiten werden. Zusammen erarbeiteten Dr. Kostoulas und ich federführend einen Erasmus+ Antrag im Rahmen einer Cooperation Partnership.

Kontakt in der Personalentwicklung

Stefanie Niemann
E-Mail: weiterbildungtu-dortmundde
Tel.: 0231 755 4796
 

Kontakte im Referat Internationales

Silke Viol und Andrea Schöne
E-Mail: andrea.schoenetu-dortmundde
Tel.: 0231 755 2503