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Best Practice an der TU Dortmund

Auf der Grundlage rechtlicher Rahmenbedingungen, inklusive der Lissabon-Konvention, und der Vorgaben, die in der Anerkennungsordnung der TU Dortmund verankert sind, ist ein Rahmen vorgegeben, in dem die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen an der TU Dortmund seine Anwendung findet. Die Leitlinien zur Anerkennungsordnung sind ein zusätzlicher, wichtiger Bestandteil der Grundlagen.

So gelingt die Absprache

Vor dem Auslandsaufenthalt

Erasmus+ Studierende, die ein oder zwei Semester im Ausland studieren (sogenannte Outgoings), müssen ein Online Learning Agreement abschließen. Studierende außerhalb des Erasmus+ Programms sollten ein vom Referat Internationales erarbeitetes Learning Agreement abschließen, damit es nach dem Aufenthalt keine Probleme bei der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gibt.

In der Regel sind die Erasmus+ Fakultätskoordinierenden die ersten Ansprechpartner*innen für Studierende, die ein Learning Agreement abschließen. In allen Fakultäten sind auch die Prüfungsausschussvorsitzenden in den Prozess involviert.

Ein Best Practice Beispiel ist die Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die die Informationen transparent und umfassend für Studierende auf ihrer Webseite aufbereitet hat.

Studierende finden allgemeine Informationen zur Anerkennung auf den Webseiten des Referats Internationales unter „Anerkennungsvereinbarung…“ .

Die Absprachen sollten im Sinne des Erlangens von Kompetenzen treffen und nicht auf der Grundlage, dass im Ausland Eins zu Eins dieselben Inhalte wie in Dortmund angeboten werden müssen.

Während des Auslandsaufenthalts

Änderungen der Learning Agreements müssen unbedingt abgesprochen werden, da es immer dazu kommen kann, dass Kurse vor Ort doch nicht so durchgeführt werden können oder andere Kurse hinzukommen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Die Studierenden kommen mit ihren Transcripts of Records wieder direkt auf die Person(en) zu, mit denen das Learning Agreement vorab abgesprochen worden ist.

Sollten Sie in der Fakultät bei der Notenumrechnung eine Orientierung benötigen, können Sie die Aachener Tabelle hinzuziehen. Eine Arbeitsgruppe an der RWTH Aachen hat diese Tabelle passgenau für viele Länder erarbeitet und die TU Dortmund darf diese ebenfalls als Orientierung benutzen. Diese Übersicht liegt allen Dekanaten vor und kann auch beim Referat Internationales angefragt werden.

Ist ein Land nicht in der Tabelle enthalten, verweisen Sie bitte die/den Student*in auf die Checkliste des Referats Internationales, die unter dem Punkt „Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland“ den Antrag auf Notenumrechnung enthält.

Sind die Noten umgerechnet, kann die Anerkennung in der Fakultät erfolgen. Danach stellen die Studierenden einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Zentralen Prüfungsamt. Die Informationen dazu findet man unter Anerkennung von Prüfungsleistungen .

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